30 Jahre Garantie auf Edelstahl-Teesiebe von GAIWAN
Garantieleistung
Wir garantieren, bei normalem, bestimmungsgemäßem Gebrauch im Privathaushalt, die Haltbarkeit der Edelstahl-Teesiebe von GAIWAN für 30 Jahre ab dem Kauf.
Die Garantieleistung besteht darin, dass wir innerhalb der Garantiezeit mangelhafte Edelstahl-Teesiebe der Marke GAIWAN austauschen und durch einwandfreie Produkte ersetzen.
Ein mangelhaftes Edelstahl-Teesieb der Marke GAIWAN liegt nicht vor, sofern lediglich übliche Gebrauchsspuren, wie z.B. Kratzspuren und Verfärbungen rein optischer Natur vorliegen. In diesem Fall erfolgt keine Garantieleistung.
Solange dasselbe Modell im Sortiment von GAIWAN geführt wird, wird das mangelhafte Teesieb durch ein Teesieb desselben Modells ersetzt. Wird das Modell nicht mehr im Sortiment von GAIWAN geführt, wird das mangelhafte Teesieb durch ein ähnliches, im Sortiment von GAIWAN geführtes Produkt ersetzt.
Garantieausschluss
Für Beschädigungen, die aus folgenden Gründen entstanden sind, wird keine Garantie übernommen: Nichtbeachtung der in der Gebrauchsanleitung enthaltenen Gebrauchs- und Pflegehinweise, ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Gewalteinwirkung jeder Art, chemische, mechanische oder physikalische Einflüsse auf das Material als Folgen von nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Garantieanspruch
Der Garantieanspruch besteht nur bei Produkten der Marke GAIWAN. Bei Fremdmarken ist die Vorlage der mitgelieferten Garantiekarte erforderlich. Die Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Sie können Ihren Garantieanspruch vorzugsweise per E-Mail unter der Angabe Ihrer Bestellnummer geltend machen. Wenn Sie unser Produkt bei einem Händler erworben haben, ist die Vorlage einer Rechnung oder Kassenzettels erforderlich.
Vertragstextspeicherung
Dieser Vertragstext bleibt unter https://gaiwan.de/garantie erreichbar. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen diesen Vertragstext für Ihre Unterlagen zu speichern.
Garantiegeber
KAZACOM GmbH, Katharinenstr. 30 A, Contor Center, 20457 Hamburg.
Hinweis auf gesetzliche Rechte des Verbrauchers
Die gesetzlichen Rechte, die einem Verbraucher gegen den Verkäufer zustehen, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mangelfrei war (z.B. Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz), werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Stand: 01.01.2018